Für alle bestehenden gesellschaftlichen Probleme der heutigen Zeit, gibt es bereits Lösungen.
Die Veränderung kann jedoch nur von der Basis aus geschehen, von den Gemeinden und Städten, von den Menschen selbst.
Mit Hilfe der Gemeindeversammlung, ist dies auf legitime Weise für jeden Bürger ohne Parteizwang möglich.
Ein friedlicher Wechsel in freier Selbstbestimmung hin zu ganz neuen Gemeinschaften kann so geschehen.
Die Gemeindeversammlung wurde durch eine rechtmäßige, demokratische, Abstimmung am 15.12.2015 für die Stadt Zwönitz, im Zuge einer vom Bürgermeister geladenen Einwohnerversammlung, durch die Zwönitzer Bürger ins Leben gerufen.
Die Gemeindeversammlung ist somit für Zwönitz das 3. Organ des öffentlichen Rechts, neben Bürgermeister und Stadtrat.
Gemeindeversammlung
gemäß Art. 28 (1)
Grundgesetz
Die Gemeindeversammlung hat in den letzten Jahren Defizite in der Umsetzung des Bürgerwillens gemäß §1 (2) der sächsischen Gemeindeordnung festgestellt.
§ 1 (2) sächsische Gemeindeordnung
(2) Die Gemeinde erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung
zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner
durch ihre von den Bürgern gewählten Organe sowie im Rahmen der Gesetze durch die Einwohner und Bürger
unmittelbar.
Die Gemeindeversammlung
dient dazu, den Willen der Zwönitzer Bevölkerung bei Stadtrat und Bürgermeister besser kund zu tun, und um ihnen somit entsprechenden Rückhalt bei der Umsetzung des Bürgerwillens gegenüber außerstädtischen Strukturen zu geben.
Ziel ist die gesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung hin zu positiven Veränderungen in allen Bereichen wie z.B. Bildung, Gewerbe, Finanzen, Handel, Verwaltung, Freizeit, Kultur, Infrastruktur.